Wichtige Informationen zum Restart des Präsenzunterrichtes

Am kommenden Mittwoch, den 3. Juni 2020, starten wir an der Handelsakademie wieder mit dem Präsenzunterricht vor Ort. Um das Infektionsrisiko trotz Aktivierung des Schulsystems zu minimieren, muss die Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die gleichzeitig an den Schulen sind, reduziert werden.

Die Wiederaufnahme des regulären Unterrichtes erfolgt daher für alle Schülerinnen und Schüler im Schichtbetrieb. Dazu müssen alle Klassen in zwei gleich große Gruppen (A und B) geteilt werden. Diese Einteilungen wurden bereits von den jeweiligen Klassenvorständen in Absprache mit den Schülerinnen und Schülern getroffen. Die Stundenpläne der Klassen bleiben nach Möglichkeit aufrecht. Turnen und die Freigegenstände werden bis zum Ende des Schuljahres entfallen.

Diese beiden Gruppen werden im Rahmen eines Schichtsystems in ihren Klassenräumen abwechselnd nach dem folgenden Blockmodell unterrichtet:

Der Unterricht findet grundsätzlich in den Stammklassen statt. Wo der jeweilige Unterricht stattfindet, ist aus dem Stundenplan, der spätestens am Samstag, den 30. Mai 2020, online gestellt wird, ersichtlich.

Wichtige Regeln für den Präsenzunterricht:

Um dies alles umzusetzen, müssen einige Regeln beachtet und eingehalten werden.

Die Grundlagen aller dieser Regeln bildet das

Hygienehandbuch zu COVID-19 für elementarpädagogische Einrichtungen und Schulen (Download)

Der Mund-Nasen-Schutz für die Schülerinnen und Schüler ist grund­sätzlich selbst mitzubringen – genauso wie dies beim Benützen von öffentlichen Verkehrsmitteln oder von anderen Räumen des öffentlichen Lebens als allgemeine Maßnahme gilt.

Beim Ankommen in der Schule:

  • Das Betreten der Schule ist nur über den hofseitigen Eingang möglich, die südseitige Glastüre bleibt abgesperrt.
  • Beim Warten im Freien ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
  • Der Eintritt in die Schule erfolgt einzeln und ist nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet (dieser ist selbst mitzubringen!).
  • Nach dem Betreten müssen die Hände desinfiziert werden (30-Sekunden-Regel!).

Verhalten im Schulgebäude:

  • Beim Bewegen durch das Gebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Der Klassenraum ist ohne Umwege aufzusuchen – es darf keine Versammlungen im Gangbereich geben.
  • Auch im Schulgebäude gilt es, immer mindestens einen Meter Abstand zu halten.
  • Da unnötige Wege vermieden werden müssen, darf das Schulgebäude während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden. Die Infektionsgefahr muss möglichst niedrig gehalten werden.

Was im Klassenraum und während des Unterrichts zu beachten ist:

  • Bevor der Platz im Klassenraum eingenommen wird, müssen die Hände desinfiziert werden. Desinfektionsmittel steht dafür in allen Klassenräumen bereit.
  • Der eingenommene Sitzplatz bleibt die nächsten drei Wochen der fixe Platz. Diese fixe Sitzordnung darf nicht geändert werden. Die Bänke sind mit Etiketten versehen und werden mit den Namen beschriftet werden. Dies gilt auch für die DV-Räume.
  • Auch im Klassenraum ist der Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
  • Die Verwendung gemeinsamer Gegenstände ist zu vermeiden – bitte genügend Papier und Schreibzeug mitbringen.
  • Während des Unterrichts muss der Mund-Nasen-Schutz nicht getragen werden. Die Maske darf aber nur am eigenen Tisch abgelegt werden.
  • Der Klassenraum darf nur mit Maske verlassen werden.
  • Nach jeder Unterrichtseinheit muss der Klassenraum mindestens fünf Minuten (wenn möglich Querlüftung) gelüftet werden.
  • Bei einem Raumwechsel von Schüler/innengruppen sind die häufig berührten Flächen/Gegenstände zu desinfizieren.
  • Die Desinfektion von Flächen oder Gegenständen, die von besonders vielen Personen beansprucht werden, hat mehrmals täglich zu erfolgen (z. B. Türklinken, Lichtschalter, Tastaturen und Computermäuse).
  • Bei jedem Lehrerwechsel ist der Lehrertisch zu desinfizieren. Für die Desinfektionen liegen Reinigungsprotokolle vor, die gewissenhaft auszufüllen sind.

Krank? Zuhause bleiben!

Jede Person, die sich krank fühlt, darf nicht in die Schule kommen.

Risikogruppen

Wenn Unklarheit darüber besteht, ob eine Person oder eine mit dieser im gemeinsamen Haushalt lebende Person zur Risikogruppe zählt, ist bitte zur Klärung die/der betreuende Hausärztin/Hausarzt bzw. Kinderärztin/Kinderarzt zu kontaktieren. Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten zuhause bleiben. Für Schüler/innen soll hier der Unterricht weiterhin über Distance Learning erfolgen.

Vorgangsweise bei Schülerinnen und Schülern, die zu Risikogruppen zu zählen sind

Die Bestätigung, dass eine Schülerin/ein Schüler einer Risikogruppe angehört oder mit einer Person, die einer Risikogruppe angehört, im selben Haushalt lebt, ist von der Hausärztin/vom Hausarzt auszustellen und in der Schule vorzulegen.

Die Basis-Hygienemaßnahmen bilden die entsprechenden vier Informationsplakate, die im Anhang zur Verfügung stehen:

  1. Vor und im Eingangsbereich der Schule gilt
  2. Im Schulgebäude gilt
  3. Im Klassenzimmer gilt
  4. Am Buffet gilt

Wenn wir alle diese Regeln einhalten und auf uns achten, werden wir auch diese besondere Situation gemeinsam gut meistern.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Mag. Hannes Scherzer

(Schulleiter)