Berechtigungen für die AbsolventInnen der Handelsakademie

a) Gewerbeberechtigungen

– Ersatz von Lehrabschlussprüfungen

Ersatz der Lehrabschlussprüfungen für die Lehrberufe Bürokaufmann, Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann und Industriekaufmann.

– Ersatz der Unternehmerprüfung

Die Unternehmerprüfung (= Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse) ist als Teil der Befähigungsnachweisprüfung für das gebundene Gewerbe und für die Ausübung eines Handwerkes erlassen.

b) Studienberechtigungen

– Universitäts- und Hochschulstudien

Die Reifeprüfung an einer Handelsakademie berechtigt zum Universitäts- und Hochschulstudium.

– Fachhochschul-Studienlehrgänge

Bei Aufnahme eines Studiums an einem einschlägigen FH-Studienlehrgang kann es für AbsolventInnen der Handelsakademie gemäß Fachhochschul-Studiengesetz, BGBL. Nr. 340/1993, zu einer Studienzeitverkürzung kommen.

 

EU-Anerkennung

Richtlinie 92/51 EWG verleiht allen Angehörigen der EU, die als Selbstständige oder unselbstständig Beschäftigte einen reglementierten Beruf in einem Mitgliedstaat ausüben wollen, das Recht, dass die in einem Mitgliedstaat erworbenen beruflichen Qualifikationen vom Aufnahmestaat anerkannt werden.

Darüber hinaus hat die Ausbildung an österreichischen berufsbildenden höheren Schulen innerhalb der EU Diplomniveau. Würde man nämlich eine entsprechende berufliche Qualifikation in einem anderen EU-Mitgliedstaat anstreben, so müsste man entweder

  • nach der Reifeprüfung eine ein- bis dreijährige Diplomausbildung an einer Universität oder
  • eine mindestens einjährige postsekundäre (= nicht unbedingt universitäre) Ausbildung absolvieren.

Eben dieses Diplomniveau erreichen Absolventen einer österreichischen berufsbildenden höheren Schule mit dem Ablegen der Reifeprüfung.

Der Grund dafür, dass die Ausbildung an österreichischen berufsbildenden höheren Schulen auch innerhalb der EU so hoch geschätzt wird, ist, dass diese Ausbildung eine besondere Struktur aufweist:

Die Bildungsgänge dauern um 1 Jahr länger als die nur zur Reifeprüfung führenden Bildungsgänge, belasten die Auszubildenden wesentlich höher und verfügen darüber hinaus über Lehrpläne, die auf eine besonders hochwertige Berufsausbildung abgestellt sind. Aus diesen Gründen ist die Ausbildung an einer österreichischen berufsbildenden höheren Schule den Diplomausbildungen für höherwertige Berufe in anderen EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt.

Dies bedeutet die Anerkennung der hohen Qualität der Ausbildung an österreichischen berufsbildenden höheren Schulen durch die EU sowie die automatische Einstufung aller Absolventen in das Diplomniveau der EU-Richtlinie.

Die Absolventen österreichischer berufsbildender Schulen sind auf Grund ihrer Ausbildung zu zahlreichen komplexen fach- und berufsspezifischen Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen befähigt.

Im Rahmen dieser Tätigkeiten müssen mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und Selbstständigkeit die Planung, die Organisation und der Einsatz von Mitarbeitern , von Geräten und Maschinen entschieden und bewältigt werden.

Genau diese Fähigkeiten werden in den meisten EU-Mitgliedstaaten im Rahmen einer Diplomausbildung vermittelt, in Österreich aber werden diese Qualifikationen -dies anerkennt auch die EU – bereits durch die Ausbildung an einer berufsbildenden höheren Schule vermittelt.