• Schulklima

    Das Schulklima muss geprägt sein von einem höflichen und respektvollen Umgang miteinander.

  • Wohlfühlen

    Zum Wohlfühlen gehört eine gepflegte, saubere Schule. Alle SchülerInnen gehen sorgsam mit sämtlichen Geräten und Lehrmitteln um und hinterlassen die Klassen sauber. Am Ende des jeweiligen Unterrichtstages sind die Sessel auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen und das Licht abzudrehen. Beschädigungen im Schulhaus sind sofort im Sekretariat zu melden. Bei vorsätzlicher Beschädigung des Inventars sowie Folgeschäden, die aus einer Übertretung der Hausordnung resultieren, haftet der/die Schuldige.

  • Rauchverbot, Alkohol und Drogen

    Gemäß § 12 Abs.1 Zif.1und 3 Tabakgesetz und gemäß § 9 Abs.2 Schulordnungsverordnung gilt für alle SchülerInnen striktes Rauchverbot im gesamten Schulgebäude und auf den Freiflächen der Schulliegenschaft. Der Konsum von Alkohol und Drogen ist untersagt. Eine Ausnahme bildet ausschließlich die nichtmissbräuchliche Einnahme von Medikamenten.

  • Hausschuhe, leichtes Schuhwerk

    Alle SchülerInnen haben im Schulhaus mit Ausnahme des Zugangs zur Garderobe vor und nach dem Unterricht Hausschuhe oder leichtes Schuhwerk zu verwenden.  Bei Schlechtwetter gehen die SchülerInnen durch den Garderobenraum (Schmutzschleuse). Festes Schuhwerk muss in der Garderobe bleiben. Versperrbare Kästchen stehen zur Verfügung (Vorhängeschloss ist selbst mitzubringen). Während der Pausen und in den Freistunden ist der Aufenthalt im Schülergarderobenraum nicht zulässig.

  • Haftungsübernahme

    Die SchülerInnen werden darauf hingewiesen, dass die Schule keine Haftung für den Fall des Verlustes oder Diebstahles ihrer Geldbeträge und Wertgegenstände übernimmt.

  • FahrschülerInnen

    Abs. 1 – FahrschülerInnen und jenen SchülerInnen, die wegen eines zu langen Schulweges diese Zeit nicht zu Hause verbringen können, ist der Aufenthalt in der Schule vor Beginn des  Unterrichts ab 6:00 Uhr, zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht sowie nach Beendigung des Unterrichts gestattet. In der Zeit von 6:00 Uhr bis 7:25 Uhr, zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht sowie nach Beendigung des Unterrichts erfolgt keine Beaufsichtigung seitens der Schule.

    Abs. 2 -Während der Freistunden dürfen die SchülerInnen das Haus verlassen.

  • Speisen, Getränke DV Säule

    Speisen und Getränke dürfen in den DV Sälen nicht konsumiert werden.

  • Turnsaal

    Die Turnsäle dürfen nur mit Turnschuhen und entsprechender Kleidung sowie ausschließlich im Beisein der TurnlehrerInnen betreten werden. Während der Pausen ist der Aufenthalt im Turnsaal nicht gestattet. Die Handhabung und Benützung der Turngeräte ist nur nach Anweisung und mit Erlaubnis des/der jeweiligen Turnlehrers/Turnlehrerin gestattet.

  • Kein Lehrer da?

    Bleibt eine Klasse nach Beginn der Unterrichtsstunde ohne Lehrer, so ist dies vom Klassensprecher oder seinem Stellvertreter innerhalb von 10 min. im Sekretariat oder in der Direktion zu melden.

  • Handys, elektronische Spielzeuge

    Handys und elektronisches Spielzeug müssen im Unterricht generell abgeschaltet sein. Bei Zuwiderhandlung ist die Lehrperson berechtigt, das Gerät für die Dauer der Unterrichtsstunde in Verwahrung zu nehmen.

  • Konferenzzimmer

    SchülerInnen dürfen das Konferenzzimmer ohne Beisein einer Lehrperson nicht betreten.